Pandemie-Regelungen des Infektionsschutzrechts: BVÖGD beteiligt sich an der Aufarbeitung
Maskenpflicht, Versammlungsverbot, Lockdown und andere: Der Gesetzgeber hat während der Pandemie viele Regelungen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Eine Sachverständigenkommission soll diese Maßnahmen nun im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums prüfen und evaluieren. Aus dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) wurden Dr. Ute Teichert und die Landesvorsitzende des Verbandes aus Nordrhein-Westfalen, Dr. Anne Bunte, als Sachverständige berufen.
„Wir begrüßen, dass eine unabhängige und externe Kommission die Maßnahmen prüfen und evaluieren wird. Es ist wichtig, dass dabei medizinischer Sachverstand zum Tragen kommt – insbesondere zur öffentlichen Gesundheit. Diesen werden wir in die Arbeit einbringen“, sagte Teichert.
Grundlage für die nötigen Grundrechtseinschränkungen der Bürger während der Pandemie waren die gesetzlichen Regelungen zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz gibt vor, diese Regelungen bis Ende 2021 extern zu prüfen und zu bewerten.
Das Ergebnis der Kommission soll daher bis Ende Dezember vorliegen. Im Anschluss wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag das Ergebnis der Evaluierung sowie eine eigene Stellungnahme dazu übersenden.