Neue Testverordnung des Bundes bringt Gesundheitsämter in Bedrängnis
Pressemitteilung
Berlin, 23. August 2022
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Änderung der Corona Testverordnung mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeit der Gesundheitsämter. Diese sollen die privaten Teststellen auch auf möglichen Abrechnungsbetrug überprüfen.
Als Konsequenz aus bundesweit beobachteten Abrechnungsunregelmäßigkeiten privater Corona-Testzentren plant das BMG eine Änderung der Testverordnung, die eine „vertiefte Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen…bezogen auf den jeweiligen Leistungserbringer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ vorsieht.
Der ÖGD konnte auch bisher schon private Testzentren aus hygienischer und fachlicher Sicht überprüfen. Wurden dabei offensichtliche Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung erkannt, wurden diese der Kassenärztlichen Vereinigung mitgeteilt.
„Die jetzt vorgesehene gezielte Ermittlung von Abrechnungsbetrug bei Corona-Tests ist keine originäre Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, sondern die Arbeit von Kassenärztlicher Vereinigung und Staatsanwaltschaft“ so Kristina Böhm, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)
Eine weitergehende Untersuchung und Ermittlung durch die Gesundheitsämter sieht sie aufgrund der fortbestehenden Personalnot, der multiplen und wichtigeren Aufgaben im Bevölkerungsschutz und wegen der fehlenden Kompetenzen bei der Ermittlung von Abrechnungsbetrug sehr kritisch.
Pressekontakt
Dr. Kristina Böhm, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes
der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)
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