IfSG Novellierung
Stellungnahme des Fachausschusses Infektionsschutz des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) vom 27. Januar 2017 zum zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
Im September 2016 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf zur Änderung des IfSG mit der Bitte um Stellungnahme vor. Ein zweiter Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ wurde nachfolgend vom Bundeskabinett am 21. Dezember 2016 beschlossen.
Im Rahmen der Anhörung zum 1. Entwurf hat der BVÖGD im Oktober 2016 ausführlich Stellung genommen. Die detaillierte Stellungnahme ist dem Anhang zu entnehmen (Anlage). Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Änderungen mit einigen wichtigen Informationen zu besonders relevanten Punkten.
Überblick
Kernstück des Entwurfs ist die Weiterentwicklung des Meldewesens hin zu einer durchgängigen elektronischen Informationsverarbeitung. Das Projekt trägt den Namen DEMIS (Deutsches Elektronisches Meldesystem für den Infektionsschutz). Der beschlossene Entwurf enthält aber auch zahlreiche weitere Änderungen verschiedener Abschnitte des IfSG und anderer gesetzlicher Regelungen. Hierzu gehören z. B. die Konkretisierung und Erweiterung der Meldepflichten bei nosokomialen Infektionen und Besiedlungen mit Multiresistenten Krankheitserregern (§§ 6-7), Erweiterung der nosokomialen Surveillance auf Rehakliniken, erweiterte Regelungen zu Benachrichtigungspflichten der Gesundheitsbehörden an z. B. Veterinär- und Immissionsschutzbehörden (§ 27), Änderungen im 6. Abschnitt über Gemeinschaftseinrichtungen, die Einbeziehung von Kleinbadeteichen in die Wasserüberwachung nach § 37 IfSG und Maßnahmen zum Umgang mit Polioviren in Laboren (im Rahmen der weltweiten Polioeradikationsstrategie der WHO, § 50a).
Neben den Änderungen des IfSG erfolgen z.B. auch Änderungen des Internationalen Gesundheitsvorschriften-Durchführunsgesetzes, des Ausländerzentralregister-Gesetzes (AZR) und des Tiergesundheitsgesetzes. Einige der Änderungen werden in der vorliegenden Zusammenstellung näher erläutert.
Elektronisches Meldewesen – Hintergrund zu DEMIS
Mit Inkrafttreten des IfSG im Jahr 2001 wurden elektronische Lösungen zur Verfügung gestellt, mit denen gemeldete Daten von Gesundheitsämtern und Landesbehörden bearbeitet und übermittelt werden können. Für die Meldungen selbst wurde lange Zeit kein solcher Bedarf gesehen. Dies änderte sich mit der Influenza-Pandemie 2009 und dem großen EHEC Ausbruch im Jahr 2011 und führte zu einem entsprechenden Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Hier wurde festgestellt, „…dass die frühzeitige Erkennung von Infektionsgefahren mit überregionalem Bezug eine schnellere Information an die Landesbehörden und das RKI voraussetzen“. Die GMK beauftragte die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, in Zusammenarbeit mit dem BMG und dem RKI Vorschläge für eine Verbesserung des Meldesystems zu erarbeiten. Hierbei ging es der GMK vor allem um die Nutzung technischer Möglichkeiten, um vollständige tagesaktuelle Zahlen zu erhalten.
… (Stellungnahme als PDF-Datei)
Weiterführende Dokumente
- Stellungnahme des Fachausschusses Infektionsschutz des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) vom 27. Januar 2017 zum zweiten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
- Stellungnahme des Fachausschusses Infektionsschutz des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) vom 17.10.2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten