Gesundheitsämter benötigen mehr Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin, 26. Oktober 2021
Berlin – Die Gesundheitsämter in Deutschland suchen dringend Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. „Es fehlen rund 500 Vollzeitkräfte. Weil aktuell nur wenig mehr als 200 Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in den Gesundheitsämtern tätig sind, müssen wir mehr einstellen“, sagte Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).
Laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer arbeiteten zum 31.12.2020 in den Gesundheitsämtern 224 Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie. Sie sind dort überwiegend im „Sozialpsychiatrischen Dienst“ tätig.
Psychisch kranke Menschen, die keinen Zugang zum Regelsystem der gesundheitlichen Versorgung finden, und deren Angehörigen ermöglicht der Sozialpsychiatrische Dienst den Zugang zu für sie passenden Hilfen. Die Mitarbeitenden machen Hausbesuche, führen Kriseninterventionen durch, beraten, unterstützen und vermitteln in weiterführende Hilfen. Ihr Ziel ist dabei, Zwangsmaßnahmen zu vermeiden und den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Lebensumfeld zu ermöglichen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst kann von sich aus tätig werden, wenn er erfährt, dass jemand Unterstützung benötigt, zum Beispiel, wenn bei einer Person mit einer schweren Depression eine Zwangsräumung droht, weil diese mit der Miete in Rückstand geraten ist.
Der BVÖGD bezieht sich bei seiner Berechnung auf ein Personalbemessungsinstrument des „Bundesweiten Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste“. Das Netzwerk hat dieses Instrument in einem mehrjährigen aufwendigen Prozesse auf der Basis empirischer Datenerhebungen entwickelt und im Jahre 2018 veröffentlicht.
Danach benötigen die Sozialpsychiatrischen Dienste rund 1,3 Facharztstellen pro 100.000 Einwohner, wenn sie sämtliche ihrer gesetzlichen Aufgaben erfüllen sollen. Das wären bezogen auf die 57.954.693 Einwohner der 13 Bundesländer mit Sozialpsychiatrischem Dienst am Gesundheitsamt rund 753 Vollzeitstellen.
„Die Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie verteilen sich im Augenblick nicht gleichmäßig über die Gesundheitsämter. Sie sind auch bei Weitem nicht alle in Vollzeit tätig und außerdem in vielen Gesundheitsämtern in erheblichem Umfang mit Gutachten für den Amtsärztlichen Dienst beschäftigt statt mit sozialpsychiatrischen Aufgaben“, erläutert Matthias Albers aus dem Vorstand des BVÖGD. Diese Gutachtertätigkeit als Unterstützung für den Amtsärztlichen Dienst ist in dem Personalbemessungsinstrument des „Bundesweiten Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste“ noch nicht berücksichtigt.
Es geht aber nicht nur darum, die notwendigen Stellen in den Gesundheitsämtern zu schaffen – sie müssen auch besetzt werden. „Ohne einen arztspezifischen Tarifvertrag im Öffentlichen Gesundheitsdienst werden wir die Stellen nicht besetzten können. Das Nachsehen haben dann die Schwächsten in der Gesellschaft, die von allen Hilfen abgeschnitten ihrem Schicksal überlassen werden“, kritisiert Albers.