Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat folgende Anmerkungen bzw. Anregungen zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) im Stand vom 11.07.2011: Prinzipiell ist festzuhalten, dass sich der vorliegende Referentenentwurf – dem Grundgedanken der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) folgend – vornehmlich auf übertragbare Krankheiten bezieht.
Da jedoch in § 4 Absatz (1) neben dem Robert Koch-Institut (RKI) für den Bereich der übertragbaren Krankheiten auch Bundesbehörden für den Bereich chemischer und radioaktiver Gefahren aufgeführt sind, wäre zu erwarten, dass sich entsprechende Gefahrenzeichen und Symptome als Folge eines unerwarteten oder ungewöhnlichen Ereignisses die öffentliche Gesundheit betreffend (vgl. Artikel 7 IGV) ebenfalls in den Durchführungsregelungen finden. Dies ist jedoch – mit Ausnahme der angeführten Zuständigkeitsregelung – nicht der Fall. Folgerichtig müssten hier eine entsprechende Erweiterung erfolgen und auch die Form- sowie Meldeblätter entsprechend angepasst werden. […]