Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Zusammenspiel mit dem Robert Koch-Institut in den vergangenen Jahren als Folge der Erfahrungen im Umgang mit den kurz zurückliegenden Krankheitsausbrüchen (pandemische Influenza 2009, EHEC 2011) eine Reihe von Maßnahmen initiiert, die einer Verbesserung des Managements solcher Situationen dienen sollen. Beispielhaft seien die Verkürzungen der Übermittlungsfristen (Meldedaten liegen nach der Überarbeitung des IfSG dem RKI spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen vor) sowie die Erstellung eines Lastenheftes und Erarbeitung eines Prototypen zu einem Deutschen Elektronischen Meldesystem für Infektionsschutz (DEMIS) genannt. Grundlage für diese Veränderungen ist zum einen die Annahme, dass die damaligen technischen Rahmenbedingungen eine effektivere und effizientere Früherkennung nicht ermöglicht hätten. Zum anderen werden (vermeintliche) Probleme in der Vorgehensweiseder Beteiligten in den einzelnen Ausbruchsituationen angenommen, die eine Verbesserung z. B. der Koordinierung und Krisenkommunikation –im vorliegenden Entwurf auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern (sowie teilweise auch auf die Kommunen) abzielend–rechtfertigen sollen.
Sicherlich ist das Ansinnen, Erfahrungen, die die zuständigen Behörden von Bund und Ländern bei zurückliegenden Krankheitsausbrüchen gemacht haben, bei einer Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Regelung des Bund-Länder-Informationsverfahrens gemäß § 5 IfSG zu berücksichtigen, sinnhaft und nachvollziehbar. Gleichwohl hat der BVÖGD wiederholt darauf hingewiesen, dass die oben angesprochenen Annahmen bezüglich technischer Rahmenbedingungen und Koordination nach seinem Dafürhalten keinen entscheidend negativen Einfluss auf das Management der Influenzapandemie 2009 und des EHEC/HUS – Ausbruches 2011 hatten. Die mit den bereits umgesetzten und geplanten Veränderungen einhergehende Stärkung der nationalen Ebene ist insofern nicht mit den Erfahrungen der Ausbruchsbewältigung zu rechtfertigen, sondern 2/4 muss als Initiative des Bundes mit dem Ziel einer Zentralisierung von Management und Kommunikation bei infektiologischen Krisen zu Lasten der Bundesländer aufgefasst werden. […]