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BVÖGD verurteilt Fehlverhalten im Rahmen von amtsärztlichen Eignungsuntersuchungen im Gesundheitsamt

Pressemitteilung
Berlin, 19.01.2023

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Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) bedauert Einzelfälle, in denen übliche amtsärztliche Untersuchungen offensichtlich in einer Form durchgeführt wurden, die von den betroffenen Frauen als entwürdigend empfunden wurden. Die Frauen beanstanden, dass sie durch einen untersuchenden Arzt ausdrücklich aufgefordert wurden, beim Freimachen des Oberkörpers auch den BH abzulegen, und dann die gesamte Untersuchung in dieser Form über sich ergehen lassen mussten.

„Wir bedauern das zutiefst. Die ärztlichen Untersuchungen im Gesundheitsamt müssen selbstverständlichen fachlichen Standards entsprechen sowie die Würde und Wünsche der Untersuchten respektieren“, betont die stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Kristina Böhm.

Laut dem Verband kann es bei bestimmten Untersuchungsschritten möglicherweise nötig sein, den BH kurz zu öffnen oder ein Oberteil zu lüften – zum Beispiel beim Abhören von Lunge und Herz oder einer Untersuchung der Wirbelsäule.

„Es besteht jedoch zweifellos keine fachlich begründbare Notwendigkeit, dass während des gesamten Ablaufs einer typischen körperlichen Untersuchung und Befunderhebung ein BH oder sonstiges Oberteil abgelegt werden müsste“, so Dr. Rudolf Lange, Leiter des Arbeitskreises Qualitätssicherung für das amtsärztliche Gutachtenwesen in Nordrhein-Westfalen.

Der BVÖGD erarbeitet im Augenblick Verfahrensvorschläge für Gesundheitsämter, um entwürdigende Situationen künftig auszuschließen. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass Eignungsuntersuchungen künftig nur von einem Untersucherduo durchgeführt werden.