BVÖGD fordert Impfpflicht für das Personal in Alten- und Pflegeheimen und in Pflegediensten
Pressemitteilung
Berlin, 09. November 2021
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) spricht sich wegen der steigenden Zahl von Corona-Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen für eine Impfpflicht für das Betreuungspersonal aus – auch bei ambulanten Pflegediensten.
Das Ziel ist, besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.
Gründe für die COVID-19-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen sind die Impflücken bei dem Betreuungspersonal sowie eine mitunter eingeschränkte Immunantwort auf die Impfungen bei Hochbetagten.
Bei ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Risiko erhöht, dass sie die von ihnen betreuten Bewohner mit SARS-CoV-2 infizieren.
Die Gesundheitsämter müssen deshalb erneut immer wieder alte Menschen in Quarantäne nehmen und ihnen soziale Kontakte verwehren. Einige der geimpften alten Menschen erkranken schwer und auch weiterhin gibt es Corona-bedingte Todesfälle in dieser Gruppe.
Eine Impfung gegen COVID-19 ist auch eine Frage von Verantwortung und Ethik, zum Wohlergehen der Menschen zu handeln, um die man sich in der Pflege oder Betreuung kümmert, lautet die Auffassung des BVÖGD.
Wichtig seien außerdem rasche Auffrischimpfungen von Pflegebedürftigen und verpflichtende Tests für alle Besucher – auch Geimpften – in den Einrichtungen.
Für entscheidend hält der BVÖGD zudem die Aufklärung, denn in Gesprächen zeige sich oft, dass die ungeimpften Betreuungskräfte die Bedeutung der Impfung nicht richtig einschätzten oder Angst vor Nebenwirkungen hätten, die so nicht sein müssten. „Hier müssen die betreuenden Ärztinnen und Ärzte in den Heimen und Pflegediensten ansetzen“, empfiehlt der BVÖGD.