BVÖGD empfiehlt Überprüfung des Polio-Impfschutzes
Berlin, den 06. Dezember 2024
Polioviren, die aus Schluckimpfungen mit abgeschwächten lebenden Polioviren stammen, wurden im Abwasser von mittlerweile sieben Städten nachgewiesen, näm-lich in Köln, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Dresden und Mainz. „Diese Nachweise bedeuten keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung, denn vollständig gegen Polio geimpfte Personen sind vor der Erkrankung geschützt. Daher sollte jeder seinen Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen lassen“, sagte die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesund-heitsdienstes (BVÖGD), Dr. Kristina Böhm.
Hintergrund
Es gibt zwei Formen der Impfung gegen Polio: Die Schluckimpfung mit einem Leben-dimpfstoff mit abgeschwächten lebenden Polioviren und einen Totimpfstoff zum Sprit-zen. Die Schluckimpfung wird in Deutschland seit dem Jahr 1998 nicht mehr einge-setzt, wohl aber in einigen außereuropäischen Ländern. Nach dieser Form der Imp-fung können Impfviren bis zu sechs Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden und Personen mit unzureichendem Impfschutz an einer Impfpolio erkranken. Ist die Bevölkerung aufgrund zu niedriger Polio-Impfquoten nicht ausreichend geschützt ist, können diese Impfviren über einen längeren Zeitraum zirkulieren, sich in seltenen Fäl-len genetisch verändern und dann wieder Erkrankungen hervorrufen. Bei den jetzt im Abwasser nachgewiesenen Viren handelt es sich um solche Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren Typ 2 (Vaccine-derived poliovirus type 2, VDPV2). Wegen der hohen Durchimpfungsrate gegen Polio in Deutschland ist laut dem BVÖGD aber nicht damit zu rechnen, dass sie beginnen, in der Bevölkerung zu zirkulieren und sich zu verändern.
„Poliomyelitis, die sogenannte Kinderlähmung, ist eine hochansteckende Erkrankung, die zu dauerhaften Lähmungen führen kann, die hohe Durchimpfungsrate ist also sehr wichtig. Jeder sollte seinen Impfschutz gegen daher überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen lassen, auch Erwachsene“, betonte der erste stellvertretende BVÖGD-Vorsitzende Dr. Emanuel Wiggerich.
Laut der Ständigen Impfkommission gelten Personen als vollständig geimpft, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung im Alter von zwei, vier und elf Monaten und mit neun bis 16 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten haben beziehungsweise Erwachsene, die zu einem späteren Zeitpunkt mit drei Impf-stoffdosen komplett grundimmunisiert wurden und zehn Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung eine einmalige Auffrischimpfung erhalten haben.