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Roland in Bremen - Foto: A. Kaunzner

Ärztekammer Bremen: „Ärzte im ÖGD brauchen bessere Vergütung“

Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) müssen besser bezahlt werden.

Diese Forderung hat gestern die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen erhoben. Die Delegierten wiesen darauf hin, dass ein qualitativ ausreichender Gesundheitsschutz der Bremer Bevölkerung nur mit ausreichenden ärztlichen Ressourcen erzielt werden kann. Dazu müssten auch attraktive Anreize geschaffen werden, dass ÖGD-Fachärzte sich für eine Karriere im Gesundheitsamt entscheiden.

Derzeit werden Ärzte im Gesundheitsamt im Vergleich zum stationären Bereich auf dem Niveau eines Berufsanfängers eingestuft und nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Entsprechend hoch sei die Zahl der unbesetzten Stellen im ÖGD. Deutschlandweit ist die Zahl der berufstätigen Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen laut Ärztekammer Bremen um etwa 22 Prozent gesunken, obwohl gleichzeitig der Zahl der Fachärzte um 21 Prozent anstieg.

Anlehnung an MB-Tarifverträge

Um diese Lücken zu schließen, sei eine höhere Vergütung erforderlich, so die Delegierten. Angemessen sei eine tariflich abgesicherte Angleichung der Vergütung der Ärzte im ÖGD an die in den Kliniken üblichen arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bunds. Das sollte vorzugsweise durch eine Einbeziehung des ÖGD in den Ärztetarif­vertrag für die kommunalen Kliniken (TVÄ/VKA) erfolgen, hieß es.

Anknüpfend an die Forderung der Delegierten appellierte Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen, an die am 20. und 21. Juni in Bremen tagende Gesundheits­ministerkonferenz der Länder. Diese sollten sich „aktiv dafür einsetzen“, dass Ärzte im ÖGD in die für Krankenhausärzte üblichen Tarifverträge des Marburger Bundes einbe­zogen werden, sagte sie.

Die Delegiertenversammlung forderte zudem, dass Mitarbeiter in den Gesundheits­ämtern sofort aus der PEP-Quote herausgenommen werden sollen. PEP ist die Abkür­zung für Personalentwicklungsprogramm und bestimmt den Personalabbau im bremischen öffentlichen Dienst. Seit 1993 werden durch das PEP Personalabbauquoten vorgegeben, zurzeit liegt die Quote bei zwei Prozent jährlich. Ausgenommen von der PEP-Quote sind Lehrer und Polizisten.

Diese Ausnahme müsse sofort auch für Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern fest­geschrieben werden, so die Delegiertenversammlung. Zwar sei auch das Gesund­heits­amt eine Behörde, dennoch seien die wenigsten Angestellten reine Verwaltungskräfte. Vielmehr handele es sich zum Beispiel um Ärzte, Sozialarbeiter, Pädagogen, Pflege­kräfte, Chemiker oder Ernährungswissenschaftler. Aufgaben, die eine spezielle fachliche Qualifikation erforderten, auf andere Kollegen zu übertragen, sei daher in den meisten Fällen nicht möglich.

Die Delegiertenversammlung befasste sich gestern ausführlich mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst. Eine Arbeitsgruppe hatte im Auftrag der Delegiertenversammlung in mehreren Sitzungen ein Arbeitspapier entwickelt, in dem konkrete Ziele für den ÖGD benannt wurden. So müsse Wissen über die Aufgaben des ÖGD im Land Bremen in Ärzteschaft und Bevölkerung gefördert werden. Auch die Kommunikation zwischen den Gesundheitsämtern und den in Klinik und Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzten muss verbessert werden. Die Delegierten stimmten dem Papier einstimmig zu.

Quelle: may/EB/aerzteblatt.deÄrzteblatt vom 13. Juni 2017

 



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