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Auch der ÖGD fordert pathologisch-anatomische Falldemonstrationen im Praktischen Jahr

Berlin, den 28.05.2024

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Auch der ÖGD fordert pathologisch-anatomische Falldemonstrationen im Praktischen Jahr

Pathologisch-anatomische Falldemonstrationen im Rahmen von Obduktionen sind für die Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern unverzichtbar und sollten nicht aus dem Ausbildungskatalog gestrichen werden. Das betont der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Er schließt sich damit Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Pathologen und anderer an.

Hintergrund ist, dass diese Falldemonstrationen im aktuellen Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (ÄApprO) nicht mehr vorkommen.

„Obduktionen sind zur Bestimmung von Todesursachen und zur Qualitätssicherung ärztlichen Handelns unverzichtbar – Medizinstudierende müssen darin Kenntnisse erwerben“, betont die BVÖGD-Vorsitzende Dr. Kristina Böhm. Demonstrationen seien die beste Möglichkeit, diese Methode anschaulich darzustellen, so Böhm.

„Amtsärztinnen und Amtsärzte können laut dem Infektionsschutzgesetz eine Obduktion anordnen lassen, wenn als Todesursache eine Infektionskrankheit vermutet wird“, erläutert der erste stellvertretende BVÖGD-Vorsitzende Dr. Emanuel Wiggerich. Kenntnisse darin seien besonders wichtig, allerdings nicht nur für Amtsärzte.

Die Wichtigkeit von Obduktionen hat sich laut dem BVÖGD zum Beispiel während der Coronapandemie deutlich gezeigt. Durch die Auswertung von Obduktionen gelang es, das Krankheitsgeschehen besser zu verstehen und dadurch zum Beispiel die wichtige Frage zu beantworten, ob Erkrankte mit oder an COVID-19 verstorben waren. Aus den Obduktionsbefunden waren auch Therapiemöglichkeiten für die schwer Erkrankten ableitbar – zum Beispiel für eine intensivierte Thromboembolieprophylaxe.

„Sind die Demonstrationen nicht mehr Teil der Ausbildung, wird das Know-how dazu aussterben – zum großen Schaden der Versorgung“, warnt der BVÖGD.