Entwurf zur Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat folgende Anmerkungen bzw. Anregungen zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung im Stand vom 12.06.2012: Eine erneute Novellierung mit Korrektur der am 01. November 2011^in Kraft getretenen Neufassung der Trinkwasserverordnung ist aus der Sicht des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes dort sinnvoll, wo die neue Trinkwasserverordnung zusätzliche personalintensive und bürgerbelastende, bürokratische Hürden eingebaut hat, die in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Gesundheits-und Verbraucherschutzstehen.
Die höheren Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung sind mit einem personellen Mehraufwand für die Gesundheitsämter verbunden. Eine Aufstockung des Personals der Gesundheitsämter – nicht nur vorübergehend sondern auf Dauer – ist notwendig. Insbesondere müssen allen Gesundheitsämtern in ausreichendem Maße Fachpersonal für Hygiene und Technik – Gesundheitsingenieure und Hygieneinspektoren (Gesundheitsaufseher ) – zu Verfügung stehen, um die geforderten und erforderlichen Kontrollen der Trinkwasserversorgungsanlagen und Trinkwasser-Hausinstallationen wirkungsvoll am Gesundheits- und Verbraucherschutz orientiert durchzuführen.
Der BVÖGD ist zu folgendem gemittelten personellen Mehraufwand für die Gesundheitsämter gekommen:
Der gemittelte dauerhafte jährliche personelle Mehraufwand wurde mit einer Stunde und 10 Minuten je angezeigter Großanlage berechnet. In diese Berechnung geht die Büro-Registrierung und Überwachung mit 10 Minuten und der bei ca 25% der Anlagen durch Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes zu erwartende Zeitaufwand für Ermittlungen, Besichtigungen, Anordnungen und Kontrollen mit 4 Stunden ein – das heißt der Personalaufwand der Gesundheitsämter durch Beanstandungen beträgt gemittelt 1 Stunde pro Großanlage und Jahr. […]