ÖGD-Pakt weiterentwickeln – BVÖGD begrüßt Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Berlin, den 13.06.2024
ÖGD-Pakt weiterentwickeln – BVÖGD begrüßt Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßt die Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) außerordentlich, eine Bund-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Weiterentwicklung des ÖGD nach Ablauf des Paktes für den ÖGD Ende 2026 zu erarbeiten.
Dazu Dr. Kristina Böhm, Vorsitzende des BVÖGD:
„Wir brauchen in Deutschland einen starken und verlässlichen ÖGD. Die Politik hat im Jahr 2020 aufgrund der Erfahrungen in der Pandemie schnell reagiert und mit dem Pakt für den ÖGD ein bisher nie dagewesenes, großes Förderprogramm aufgelegt. Mehr als 5.000 Stellen wurden damit im ÖGD neu geschaffen und auch bei der Digitalisierung sind wir wichtige Schritte vorangekommen.
Aber diese Förderung durch den Bund läuft Ende 2026 aus. Wir laufen Gefahr, dass dann Stellen aufgrund Befristung oder desolater Haushaltslage in den den Kommunen auslaufen beziehungsweise abgebaut werden.
Das können wir uns nicht leisten!
Wir brauchen in Deutschland eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der Personalsituation im ÖGD. Dabei stehen Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen in der Verantwortung. Die Förderung für den ÖGD darf kein Strohfeuer bleiben! Denn der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss an erster Stelle stehen“.
Böhm begrüßte die Stellungnahme der GMK-Vorsitzenden Prof. Dr. Kerstin von der Decken (CDU). Diese sagte heute auf der GMK in Lübeck-Travemünde: „Die Bemühungen um die Weiterentwicklung zu einem zukunftsfähigen und krisenresilienten ÖGD dürfen nicht mit Ablauf der ÖGD-Paktes Ende 2026 beendet sein. Wörtlich wurde in der damaligen Vereinbarung des Paktes zwischen Bund und Ländern festgehalten: ‚Bund und Länder sind sich darüber einig, dass die Finanzierung des Personalaufwuchses nachhaltig sein muss und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird‘. Dazu soll es einen Austausch geben.“