Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Auf längere Sicht hilfreich und wichtig
Pressemitteilung
Berlin, 15. März 2022
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) unterstützt die sogenannte Impfpflicht für medizinische und pflegerische Fachberufe. Sie schütze Menschen, die bei einer Coronainfektion ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird in der Omikron-Welle und gegen die BA.2-Variante nicht mehr helfen. Sie ist aber wichtig, damit im kommenden Herbst und Winter vulnerable Gruppen geschützt sind“, sagte der Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Johannes Nießen.
Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hatten bis zum 15. März Zeit, gegenüber ihrem Arbeitgeber zu belegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Andernfalls müssen die Arbeitgeber diese Personen dem Gesundheitsamt melden.
Nießen rechnet damit, dass die Bearbeitung der Meldungen in den Ämtern und die sich gegebenenfalls anschließenden Anhörungen bis in den Sommer hinziehen werden. „Es wird ab dem 16. März nicht sofort zu Betretungs- oder Beschäftigungsverboten für die Mitarbeiter in den Einrichtungen kommen“, stellte er klar.
Bei der Entscheidung, ob Mitarbeiter von der Betreuung von Patienten oder Pflegeheimbewohnern ausgeschlossen werden, haben die Behörden einen Ermessensspielraum, damit bei einer schwierigen Personalsituation in einer Einrichtung die Versorgung dort nicht zusammenbricht. „Es wird wohl Betretungsverbote geben – wir rechnen aber nicht damit, dass diese die Versorgung flächendeckend gefährden“, so Nießen. Dafür sei die Impfquote beim medizinischen Personal insgesamt zu hoch.