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Mittel für das Projekt „Studis4ÖGD“ für 2021 aufgestockt

Der BUND hat die Mittel für das Projekt „Studis4ÖGD“ aufgestockt. Gesundheitsämter können die Kosten für studentische Mitarbeiter*innen ab sofort wieder über die Geschäftsstelle des BVÖGD abrechnen.

Hintergrund ist, dass die Mittel zur Finanzierung der Hilfskräfte wegen des großen Bedarfs bereits im ersten Halbjahr aufgebraucht waren.

Die Kosten für Hilfskräfte können rückwirkend über die bekannte Plattform für den Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober 2021 ab sofort bis spätestens Ende November 2021 eingereicht werden. Für die Kosten für die Arbeit der Hilfskräfte im November und Dezember 2021 gelten wieder die bekannten Fristen bis Ende des Folgemonats. Die Kosten für November müssen also bis 31. Dezember 2021 und die für Dezember bis 31. Januar 2022 eingereicht werden.

Die Förderbedingungen sind unverändert geblieben:

Stundenlohn: 13,00 Euro Minimum – 15,00 Euro Maximum
Brutto bei Vollbeschäftigung (40h/Woche): 2.020,00 EUR maximal
Zzgl. AG-Anteil zur Sozialversicherung 580,00 EUR maximal
Gesamt pro Mitarbeiter und Monat 2.600,00 EUR maximal

Die Koordinierung und regionale Vermittlung erfolgt über die Geschäftsstelle des BVÖGD. Alle Informationen finden Sie unter www.studis4oegd.de.

Berlin, 05. November 2021