Aktionen

Presseinformation des BVÖGD zum Vorwurf des Abrechnungsbetrugs einzelner Testzentren

Presseinformation
Berlin, 31. Mai 2021

Presseinformation als PDF

Zu den im Raum stehenden Abrechnungen nicht geleisteter Schnelltests durch Testzentren in Bayern und Baden-Württemberg ist festzuhalten, dass die Gesundheitsämter ausschließlich die fachliche Zulassung der Testzentren überprüfen.

Das beinhaltet zum Beispiel, dass das Personal geschult ist, dass die räumlichen Voraussetzungen geeignet sind, Hygienevorgaben und Vorgaben zu Schutzausrüstungen eingehalten werden, der Abstand bei den Testpersonen eingehalten ist. Dann erteilt das Gesundheitsamt eine Zulassung/Beauftragung, für die Durchführung der Tests.

Das Gesundheitsamt prüft nicht die Zahl der zur Abrechnung gemeldeten Tests. Es kann auch nicht prüfen, ob sich Personen mehrfach innerhalb einer Woche im Rahmen der Bürgertests haben testen lassen. Das ist aufgrund von Datenschutzvorgaben gar nicht möglich.

Weder personell noch organisatorisch können die Gesundheitsämter die wirtschaftliche Überprüfung der Testzentren übernehmen. In keinem Fall kann das Gesundheitsamt Abrechnungsdaten/Finanzdaten prüfen. „Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür“ so Elke Bruns-Philipps als Stellvertretende Bundesvorsitzende.

Die Abrechnung geleisteter Tests erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen, darin sind die Gesundheitsämter nicht eingebunden. Bei der in Rechnungstellung nicht geleisteter Aufgaben (Tests) handelt es sich um Abrechnungsbetrug also ein strafrechtlich relevantes Vorgehen. „Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität“ so Bruns-Philipps.

Zur Frage der Neuberechnung von Inzidenzen:

Positive Schnelltests sind dem Gesundheitsamt zu melden und werden auch schon mit den Daten der Person dort aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass eine nachfolgende PCR den Befund entweder bestätigt oder ausräumt. Erst nach der Bestätigungs-PCR geht der Fall in die Inzidenzmeldungen durch das Gesundheitsamt an Land und Bund ein.