Studis4ÖGD – Update
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in 2021 die Einstellung von Studierenden in den Gesundheitsämtern durch Mittel des Bundes finanziell unterstützen dürfen.
Die bestehende Plattform von Medis4ÖGD bleibt dafür auch in diesem Jahr erhalten und wird nur projektbezogen umbenannt auf Studis4ÖGD. Es müssen keine neuen Zugangsdaten beantragt werden; selbstverständlich können weitere beantragt werden (E-Mail an info@bvoegd.de).
Zur Erinnerung hier noch einmal die Voraussetzungen für die Zuwendung:
- Ihr Gesundheitsamt ist im Portal registriert. Ggf. nachholen durch E-Mail an info@bvoegd.de
- Studierende sind im Portal registriert. Die Immatrikulationsbescheinigung wird hochgeladen.
- Ihr Gesundheitsamt lädt für jeden Studierenden den persönlichen, unterschriebenen Arbeitsvertrag, die SV-Anmeldung und die monatlichen Lohnabrechnungen hoch.
- Die Studierenden wurden zusätzlich zur Pandemiebekämpfung eingestellt und haben einen Studiengang belegt, der für die Beschäftigung im Gesundheitsamt auch normalerweise geeignet ist. Die Beschäftigung kann bereits in 2020 begonnen haben.
- Die maximale Fördersumme pro Monat und Mitarbeiter beträgt 2.020,00 EUR zzgl. Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung, insgesamt höchstens 2.600,00 EUR. Bruttolöhne von monatlich mehr als 2.600,00 EUR werden gedeckelt.
Es gibt in 2021 einige Fristen zu beachten:
- Die Unterlagen Januar 2021 bis März 2021 müssen bis spätestens 30. April 2021 hochgeladen werden.
- Die Unterlagen ab April 2021 sind jeweils spätestens bis zum Monatsletzten des Folgemonats im Portal zur Prüfung einzustellen.
Es handelt sich hier um Ausschlußfristen. Später eingestellte Unterlagen dürfen wir nicht mehr berücksichtigen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gern bei der Einrichtung und auch beim Hochladen durch unseren technischen Support. Allerdings sind grundsätzlich die Unterlagen durch die Gesundheitsämter selbst einzustellen.