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Impfverordnung schafft Rechtssicherheit

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in den vergangenen Wochen zusammen mit Kommunen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Hilfsorganisationen und anderen ein flächendeckendes Netz von Impfzentren aufgebaut.

Die Impfungen können daher jetzt bundesweit jederzeit beginnen.

Solange der Impfstoff nur begrenzt zur Verfügung steht, ist eine Priorisierung von Personen notwendig, denen die Impfung angeboten wird. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission und die darauf basierende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zielen darauf ab, die am stärksten gefährdeten Personengruppen und ihre Betreuer zuerst zu impfen.

„Wir begrüßen, dass die Verordnung aus dem BMG jetzt Rechtssicherheit dazu schafft, wer ab Ende des Jahres zuerst geimpft werden kann. Es ist richtig und wichtig, sehr alte und gefährdete Personen an den Anfang zu stellen und Infektionsketten in Alten- und Pflegeheimen zu unterbrechen“, sagte Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).