Masernschutzgesetz – Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen
Das Masernschutzgesetz wurde am 17.07.2019 im Bundeskabinett beschlossen
Die Masernimpfung soll in Kitas, Schulen, Asylunterkünften und für medizinisches Personal verpflichtend sein, auch für Angestellte. Nicht geimpften Kindern droht der Kita-Ausschluss.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern gebilligt. Ab dem März 2020 sollen Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind.
Für nicht geimpfte drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Für Personal, das schon in diesen Einrichtungen ist muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Nach dem Kabinett muss später noch der Bundestag zustimmen.
In dem überarbeiteten Entwurf des Masernschutzgesetzes wird vorgeschrieben, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
Der Nachweis der Impfung bzw. Immunschutzes erfolgt durch den Impfausweis, durch ein Attest vom Arzt, das Immunität belegt oder feststellt dass man schon einmal Masern hatte.
Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben. Die Impfungen soll es künftig bei jedem Arzt geben – außer beim Zahnarzt.
Zuständigkeit
Zuständig für Überwachung und Bußgelder sollen die örtlichen Gesundheitsämter sein. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden.
Die Begründung zum Entwurf des Masernschutzgesetzes stellt heraus, das Masern in Deutschland weiterhin vorkommt. So sind allein in den ersten Monaten dieses Jahres mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. „Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss.“
Laut Bundesgesundheitsministerium geht es daher bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz – also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht.
Masern-Impfpflicht in der Schule: Was droht bei einem Verstoß?
Lesen Sie unter www.bussgeldkatalog.org, wer von der Masern-Impfpflicht an Privatschule, Grundschule, weiterführender Schule und Co. erfasst ist, für wen ggf. Ausnahmen gelten und was bei Missachtung der Impfpflicht an der Schule drohen kann.
Link: Das Masernschutzgesetz