Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte
Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Prostitutionsgesetz wird zusätzlich eine Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) für Prostituierte ins Spiel gebracht, die mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2001 in ganz Deutschland endgültig abgeschafft wurde.
Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) insgesamt ist diese Diskussion sehr bedeutsam, da sie das an den Gesundheitsämtern angesiedelte, anonyme, leicht zugängliche Angebot von Beratung und Untersuchung, welches auf Vertrauen und der Eigenverantwortung der Betroffenen basiert, unmittelbarberührt. Daher werden die Sinnhaftigkeit einer Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierteunter gesundheitspolitischen Aspekten einer Überprüfung unterzogenund zusätzlich die Situation vor 2001 sowie unter IfSG-Bedingungen noch einmal kritisch gewürdigt.
Die Ergebnisse dieser Analyse lauten:
- Eine Untersuchungspflicht für Prostituierte ist keine geeignete Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung von STI!
- Eine Untersuchungspflicht ist nicht notwendig, um die Verbreitung von STI zu verhindern!
- Eine Untersuchungspflicht ist auch nicht angemessen, d.h. sie schadet mehr als dass sie nützt! […]