Tarifsituation

TVöD und TV-L

Die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen den Regelungen des TVöD bzw. des TV-L und sind dadurch gegenüber Ärzten an kommunalen Krankenhäusern, an Universitätskliniken oder beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erheblich benachteiligt.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat in der Vergangenheit seinen ärztlichen Nachwuchs weit überwiegend aus Kliniken gewinnen können, nur vereinzelt aus niedergelassener Tätigkeit oder z. B. aus dem Sanitätsdienst der Bundeswehr. Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern und insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte, die in den Öffentlichen Gesundheitsdienst wechseln möchten, erhalten dort den TVöD-Ärzte oder den TV-L-Ärzte und werden im ÖGD dann erheblich schlechter bezahlt als in der Klinik. Fachärztinnen und -ärzte, die aus der Klinik in ein Gesundheitsamt wechseln möchten, werden dort in etwa auf das Gehaltsniveau eines Berufsanfängers direkt nach Ablegen der ärztlichen Prüfung zurückgesetzt.

Freie Stellen sind nur schwer zu besetzen

Freiwerdende Arzt- und insbesondere Facharztstellen in Gesundheitsämtern können zu den Konditionen des TVöD bzw. TV-L nur schwer bzw. gar nicht nachbesetzt werden. Seit einer bundesweiten Erhebung des BVÖGD vor Beginn der Tarifverhandlungen herausgearbeitet hat, dass im Sommer 2010 bei 202 Gesundheitsämtern 151 Facharztpositionen mehr als sechs Monate vakant waren, hat sich für die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD finanziell nichts verbessert, im Gegenteil der Abstand zu den Klinikkollegen ist größer geworden. Somit ist der Öffentliche Gesundheitsdienst beim Werben um qualifizierten fachärztlichen Nachwuchs aus Krankenhäusern nahezu chancenlos.

Die Politik hat das Problem erkannt:

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat mehrmals die Finanzministerkonferenz aufgefordert, auf Grund des erheblichen Mangels an Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst deren Bezahlung zu verbessern. Die 87. und 89. GMK haben arztspezifische tarifliche Regelungen analog zu den Krankenhaustarifen für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD gefordert, doch passiert ist immer noch nichts.

Auch der 117. und 119. Deutsche Ärztetag beschäftigten sich mit dem ÖGD als Schwerpunktthema und forderte die öffentlichen Arbeitgeber auf, Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich besser zu bezahlen, die Kompetenz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu nutzen und ihn auch bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und der Prävention zu unterstützen und zu stärken.

In den Jahren 2012, 2014 und auch 2016 zwischen den Tarifpartnern geführte Verhandlungen haben bislang (Stand Januar 2017) nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt. Vielmehr hat sich die tarifliche Situation nach den letzten Tarifverhandlungen 2016 noch verschlechtert.

Fakt ist:

Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst benötigen mindestens eine gleichwertige Qualifikation wie Fachärzte in Klinik oder Praxis. Um das breite Aufgaben​spektrum eines Arztes an einem Gesundheitsamt zu beherrschen, bedarf es einer fundierten Weiter​bildung nach einer mindestens dreijährigen klinischen Tätigkeit, in der Regel im Anschluss an eine erste Facharztqualifikation z. B. als Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Hygiene und Umweltmedizin etc. Hierfür ist die zusätzliche Weiter​bildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheits​wesen angemessen und notwendig, um eine Leitungsfunktion zu übernehmen.

Ärztinnen und Ärzte in Klinik, Praxis, öffentlichem Gesundheitsdienst und MDK vereint:

  • das Studium der Humanmedizin
  • die Approbation als Arzt
  • die Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer
  • die definierte Weiterbildung mit Facharztprüfung

Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind in erster Linie Mediziner und erst dann qualifizierte Mitarbeiter im öffent​lichen Dienst. Ihre Profession ist durch Juristen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Verwaltungs​fachleute nicht zu ersetzen.

Der BVÖGD fordert:

  • einheitliche Vergütung für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD und im Krankenhaus.
  • sowohl in Kliniken als auch im öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es verschiedene Qualifikations- und Leitungsebenen, die in der Vergütung abgebildet werden müssen.

Eine Unterscheidung von Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten oder stationären Patienten​versorgung, in ärztlichen Service​bereichen (Hygiene, Betriebsmedizin, Pathologie, u.a.) und in anderen ärztlichen Tätigkeits​feldern ist sachfremd.