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Merkblatt zur Versicherungspflicht in der DRV

Die bisherige Praxis, wie sich angestellte Ärzte, Zahnärzte und andere Freiberufler von der Rentenversicherungspflicht zugunsten eines Versorgungswerks befreien lassen können, wurde in entscheidenden Punkten geändert.

Für die verkammerten freien Berufe gilt seit dem 31. Oktober 2012 ein geändertes Befreiungsrecht in Bezug auf die Rentenversicherungspflicht. Dies geht auf drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) zurück (Az.: B 12 R 3/11 R; B 12 R 5/10 R und B12 R 8/10 R), die Ende April veröffentlicht wurden. Die Auswirkungen der Urteile für Ärzte, Zahnärzte und andere Angehörige der freien Berufe sind erheblich: Die bisherige Praxis, wie sich angestellte Ärzte, Zahnärzte und andere Freiberufler von der Rentenversicherungspflicht zugunsten eines Versorgungswerks befreien lassen können, wurde in entscheidenden Punkten geändert. […]



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