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Große Kundgebung der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD

Berufsverband protestiert gegen Ungleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern

In Osnabrück protestieren rund 400 Medizinerinnen und Mediziner aus bundesdeutschen Gesundheitsämtern gegen Nachwuchsmangel und schlechte Bezahlung im Vergleich zu den Krankenhausärzten. Aufgerufen zu der Protestkundgebung haben die Bundesverbände der Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes anlässlich ihres Wissenschaftlichen Kongresses.

Auch die aktuelle Tarifeinigung im öffentlichen Dienst zwischen Kommunen und Bund mit den Gewerkschaften Verdi und dbb tarifunion kann die Benachteiligung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken nicht ausgleichen.

Der Berufsverband fordert daher, auch die ÖGD-Ärzte nach den Tarif­abschlüssen des Marburger Bundes (MB) für Klinikärzte zu bezahlen. „Alles andere ist für uns eine Katastrophe, die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern geht Jahr für Jahr zurück, wir bekommen so keinen Nachwuchs mehr“, so Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des BVÖGD. Die Gehaltsdifferenz beträgt rund 1.000 bis zu 1.500 Euro pro Monat.

Die vielfältigen Aufgaben der Gesundheitsämter für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sind gefährdet, unter anderem: Schuleingangsuntersuchungen Kariesprophylaxe in Kindergärten und Schulen, sauberes Trinkwasser, aufsuchende Betreuung von psychischen Erkrankten, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Untersuchungen auf ansteckende Erkrankungen.

Den kommunalen Arbeitgebern sind diese Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht das gleiche Geld wert, das Ärzte in andere Tarifen erhalten. Deshalb können freiwerdende Stellen nicht mehr nachbesetzt und die Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen nicht mehr adäquat erledigt werden.

Die Gehaltsunterschiede zwischen ÖGD- und Klinikärzten ergeben sich aus unterschiedlichen Tarifregelungen. In kommunalen Krankenhäusern gilt der vom Marburger Bund mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelte eigenständige Tarifvertrag. Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern werden in den meisten Bundesländern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt.